

Kulinarisches Wathlingen
Unsere Rufnummer 05144 - 49 56 511
Restaurant vierg
Informationen zum Restaurant vierg, unsere Speisekarte und unseren Mittagstisch sowie weitere Aktionen finden Sie auf unserer Restaurantseite.
Wir haben für Sie geöffnet und freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen.
Gerne können Sie auch weiterhin außer Haus bestellen und abholen.
Unsere Öffnungszeiten
Mittags | Abends | |
Montag | 12:00 - 14:00 Uhr | |
Dienstag | 12:00 – 14:00 Uhr | ab 17.30 Uhr |
Mittwoch | 12:00 - 14:00 Uhr | ab 17:30 Uhr |
Donnerstag | 12:00 - 14:00 Uhr | ab 17:30 Uhr |
Freitag | 12:00 - 14:00 Uhr | ab 17:30 Uhr |
Samstag | ab 17:30 Uhr | |
Sonntag | ab 12:30 Uhr | |
(30.01., 13.02., 27.02.) | ab 10:00 Uhr |
Teilnahmebedingungen für die Ostersuche
Teilnahmebedingungen für die Ostersuche
§ 1 Gewinnspiel
(1) Die Gemeinde Wathlingen (nachstehend „Ausrichter" genannt) veranstaltet das Gewinnspiel. Der Ausrichter stellt die Preise für das Gewinnspiel zur Verfügung und ist in diesem Zusammenhang auch allein zur Erfüllung der Gewinnansprüche verpflichtet.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er bis zum angegebenen Teilnahmeschluss das Lösungswort /Lösungssatz an angegebener Stelle abgegeben hat.. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der vollständigen Teilnahmedaten beim Ausrichter. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den nachfolgenden Regelungen:
§ 2 Teilnehmer
(1) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn das Lösungswort bis zum 14. April 2025 schriftlich mit Nennung der eigenen Adressdaten im 4 Generationen Park Wathlingen abgegeben /im Briefkasten eingeworfen wurde. Jeder Teilnehmer darf an dem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Ausrichter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, insbesondere bei Mehrfachteilnahmen.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Das Gewinnspiel wird ausschließlich durch den Ausrichter veranstaltet und durchgeführt. Die Auswahl der Preise obliegt dem Ausrichter.
(2) Die Gewinnermittlung erfolgt bei dem Osterfeuer in Wathlingen 2025 um 17 Uhr. Die Gewinner werden durch Losentscheid unter allen frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmen bestimmt. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(3) Bei der Ziehung nicht anwesende Gewinner werden im Nachgang informiert („Gewinnmitteilung“).
(4) Eine Barauszahlung von Sachgewinnen oder ein Umtausch sind nicht möglich. Auslagen und Fahrtkosten, die in Zusammenhang mit dem Gewinn entstehen, werden nicht übernommen. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
(5) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Ausrichter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Ausrichter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht er insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
§ 6 Datenschutz
(1) Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich der Ausrichter die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt.
(2) Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten bis auf Widerruf für die Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere für die Gewinnabwicklung übermittelt und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
(3) Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten bei der Gemeinde Wathlingen verarbeitet werden.
(4) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel gibt der Teilnehmer in Kenntnis dieser Erläuterungen hierzu seine Einwilligung (Art 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO).
Diese Einwilligung ist jederzeit frei widerruflich durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der Gemeinde Wathlingen. In diesem Falle erfolgt dann keine weitere Verarbeitung mehr und alle im Zusammenhang mit der erteilten Einwilligung gespeicherten Daten werden gelöscht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
§ 7 Haftung
(1) Der Ausrichter wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
(2) Ansprüche, welche sich auf Aushändigung der erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Ausrichter zu richten.
(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(4) Der Ausrichter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von dem Ausrichter (dessen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
§ 8 Sonstiges
(1) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
§ 9 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Wathlingen gemeinsam
Alle Termine ohne Gewähr - Änderungen vorbehalten
Ausblick 2025
Fahrradwerkstatt im 4G-Park
Die Begeisterung für das Fahrradfahren nimmt stetig zu und damit auch die Anzahl an kleineren oder größeren Reparaturen. Die Samtgemeinde Wathlingen, als nachhaltige Kommune, ist deshalb besonders stolz darauf, eine eigene Fahrradwerkstatt zu haben. Seit knapp zwei Jahren wird die Fahrradwerkstatt im 4G-Park in Wathlingen (Kantallee 8) von Herrn Christian Brüning und Herrn Georg Tappe ehrenamtlich betrieben. Das kompetente Team steht den Bürgerinnen und Bürgern mit großer Fachkenntnis und Leidenschaft zur Verfügung.
Die Werkstatt bietet u.a. folgende Reparaturen an: Reifen flicken und Mäntel ersetzen, Beleuchtungsanlage instand setzen, Bremsen einstellen und reparieren, gerissene Schaltzüge ersetzen, neue Bauteile am Fahrrad montieren sowie weitere kleine Arbeiten.
Ein kleines Kontingent an gängigen Ersatzteilen ist in der Fahrradwerkstatt vorhanden und wird kostengünstig berechnet. Weitere Ersatzteile können gern gegen Anzahlung bestellt werden.
Da großer Wert auf die Sicherheit der Fahrräder gelegt wird, können Hydraulikbremsen oder Elektronik an E-Bikes nicht repariert werden.
Das Team der Fahrradwerkstatt lädt alle Fahrradbegeisterten ein, ihre Werkstatt im 4G-Park zu besuchen. Gerne können Sie auch Ihr Rad unter unserer Anleitung selber reparieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Nach Terminvereinbarung werden die Fahrräder in der Regel am gleichen Tag repariert.
Falls Sie ein funktionstüchtiges, nicht mehr benötigtes Fahrrad besitzen, freuen sich die Betreiber über Spenden. Diese Räder werden entweder aufbereitet und für einen guten Zweck genutzt oder als Ersatzteile verwendet.
Indem gemeinsam die Lebensdauer von Fahrrädern verlängert wird, ist das ein Beitrag, Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Die Samtgemeinde Wathlingen, als nachhaltige Kommune, freut sich mit der Fahrradwerkstatt im 4G-Park eine Institution zu haben, die die Gemeinde auf dem Wathlinger Weg begleitet.
Öffnungszeit: jeden Dienstag von 14:00 – 17:30 Uhr
Terminvereinbarung erwünscht unter folgenden Kontaktdaten:
Herr Tappe
Telefon: 01511/2602748
E-Mail: georg.tappe[at]web.de
Für Leseratten
Auf dem Hof Kesselhut, Am Thie 4 in Wathlingen,
kann man in dem Bücherschrank Lesestoff mitnehmen, tauschen oder auch nur reinstellen.